Ordnung muß sein!
Der Schloßpark in Laxenburg steht unter Denkmalschutz. Und er
ist auch „Natura 2000“ Gebiet. Daher ist es sinnvoll und wichtig, daß es Regeln
gibt, die Besucher beiderlei Geschlechts möglichst einhalten sollten. Diese
Regeln, in einer Neufassung die ab 22.02.2016 Gültigkeit hat, sind in einer
„Besucherordnung“ festgehalten, die Frau, Mann, auch Kind auf der Heimseite der
„Schloß
Laxenburg Betriebsgesellschaft“ nachlesen kann.
Interessant finde ich den Punkt 2 in den Schlußbestimmungen.
Dort steht geschrieben:
„Im Übrigen gelten alle Gesetzesmaterien, die im Schlosspark Laxenburg
anzuwenden sind. Dies sind insbesondere das Denkmalschutzgesetz, das
Naturschutzgesetz, das NÖ Landesjagdgesetz, das NÖ Fischereigesetz, das
Forstgesetz sowie das Wasserrechtsgesetz.“.
Vielleicht wäre es
daher sinnvoll sich vor einen Besuch des Schloßparks in Laxenburg mit den entsprechenden
Gesetzestexten vertraut zu machen, oder besser noch zuvor in Jurisprudenz zu
promovieren.
Was ich in der
‚Besucherordnung‘ allerdings nicht gefunden, oder aber überlesen habe, ist ein
Passus, der es verbietet Waffen aller Art in den Schloßpark zu transportieren
und diese fallweise auch in Gebrauch zu nehmen. Das will ich, frei nach Bronner
& Qualtinger, von mir aus einmal nachtragen:
„Die p.t. Gäste
werden höflichst gebeten, den Schloßpark ohne Messer zu betreten…“
Die meisten der Punkte und Bestimmungen der
„Besucherordnung“ sind durchaus sinnvoll und sollten beherzigt werden. Bei
anderen ‚Verboten‘ neh‘m ich es nicht so genau. Zum Beispiel wäre es untersagt
Eiszulaufen.
Im Sommer ist dieses Verbot durchaus sinnvoll und es wird
sogar explizit noch einmal an Ort und Stelle darauf hingewiesen:
Im Winter, so denn der Schloßteich einmal zugefroren ist, wird
das Eislaufverbot dann auch strikt eingehalten, wie zu sehen ist:
Wenn auch recht unwahrscheinlich, so mag es durchaus sein,
ihr trefft während eurer Wanderung auf die „Parkaufsicht“. Der „Aufseher“
(leider kutschiert der zumeist immer noch in einem stinkenden, benzinbetriebenen
Vehikel) wird euch aber ganz sicher nicht belästigen. Der kontrolliert in
erster Linie ob starker Wind womöglich Schäden an Bäumen angerichtet hat.
Ob das ‚seinerzeit‘ anders war? Wahrscheinlich schon, denn auch
zur Zeit der Monarchie gab’s bereits Aufsichtspersonen im Schloßpark: Die
sogenannte „Burgwache“. Dafür waren im Jahre 1801 ganze neun Posten vorgesehen,
die, an festgelegten Stellen im Schloßpark stationiert, für Ruhe und Ordnung zu
sorgen hatten. Ein Dokument im Haus- Hof- und Staatsarchiv gibt sogar Auskunft
darüber, wo sich diese Posten befunden haben:
„… Im Blauen Hof, bei der
Löwenbrücke, bei der Eremitage, beim Haus der Laune, bei der Grotte, in der
chinesischen Partie, im Prater, beim Parapluie und am Ende der Vogelbeerallee.“
Die Aufgaben der Burgwache waren zudem streng reglementiert wie
man nachlesen kann (HHStA, SHLB, Fasz. I, Nr.:
7/1801, 21, Dezember 1801):
„… Im Allgemeinen hat die Wache
darauf zu sehen, daß an den Gebäuden, Statuen und anderen Arten nichts
angeschrieben oder beschädigt wird, daß die Spaliere, Bäume, Blumen und
Pflanzen so wie die Waasen unbeschädigt und unbetreten bleiben, daß die Bänke
und Kanapen reinlich erhalten, daß keine Vögel gefangen und weder in den
Gartenkanälen und Teichen weder in dem Park Gräben noch Bächen, in den Garten
Umgeben, gefischet und überhaupt ein ehrbares und sittliches Betragen
beobachtet werde ….“
Leute, Freunde, die ihr den Schloßpark Laxenburg besuchen
kommt: Ich bin überzeugt ihr werdet nicht nur die neue ‚Besucherordnung‘
einhalten, sondern euch auch strikt an diese alten Regeln halten! Vor allem
natürlich an das sittliche Betragen J .
Die
eindeutige Order an die Burgwache beweist aber eindeutig: der Schloßpark
Laxenburg konnte schon zu Zeiten der Monarchie vom „gewöhnlichen Volk“ besucht
werden. Das Besuchsrecht war, wie ich das lange angenommen habe, somit durchaus
keine Errungenschaft der ersten Republik nach Ende der Monarchie. Der
wunderbare Garten des bevorzugten Sommersitzes des kaiserlichen Hofes, der
Schloßpark in Laxenburg, er durfte, mit gewissen Einschränkungen, bereits im
18. Jahrhundert vom „gewöhnlichen“ Volk besichtigt werden. Aber nicht nur
‚Laxenburg‘ war für die Öffentlichkeit zugänglich.
1766
hatte Kaiser Josef II. den Wiener Prater, danach, 1775, den Augarten, 1777/1778
auch den Belvedere Garten in Wien, sowie 1779 einen Teil von Schönbrunn für die
Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Etwas später, 1783, öffnete er dann auch den
Schloßpark Laxenburg für den allgemeinen Zutritt.
Der
Zustrom von Besuchern, nicht nur aus Wien und der näheren Umgebung, muß
entsprechend groß gewesen sein. Die zahlreichen Berichte in Zeitungen, die
„Führer“ und „Wanderbeschreibungen“ durch den Schloßpark, die in den folgenden
Jahren entstanden sind, hätten sonst wenig Sinn gemacht. Den Autoren dieser
Parkführer verdanken wir letztendlich zeitnahe und sehr detaillierte
Beschreibungen einzelner, heute längst verschwundener Bauten und Staffagen, die
überwiegend in der Zeit Kaiser Franz II./I. entstanden sind.
Dr.
Gertude Koszteczky schreibt in ihrer Dissertation „Die Geschichte der Wiener Grünflächen im Zusammenhang mit
dem sozialen Wandel der BenüzerInnen“:
„1799 muss
auch der kaiserliche Schlosspark von Laxenburg ein beliebtes Ausflugsziel
gewesen sein, denn man legte ein Verzeichnis der mit einer Genehmigung
ausgestatteten Besucher an und betraute einen Fremdenführer mit Führungen durch
den Park.“
Nun
aber denke ich: Genug der Rechte und Pflichten. Schreitet zur Tat und kommt ‚meinen‘
Park, den Schloßpark in Laxenburg besuchen.
Viel
Spaß (und gutes Wetter) wünsch ich euch dabei …
Das Eislaufverbot wurde meines Wissens aus Haftungsgründen angebracht, nachdem ein im Eis eingebrochener Parkbesucher geklagt hatte.
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