Freitag, 8. April 2016

Besucher Regeln


Ordnung muß sein!

 

 

Der Schloßpark in Laxenburg steht unter Denkmalschutz. Und er ist auch „Natura 2000“ Gebiet. Daher ist es sinnvoll und wichtig, daß es Regeln gibt, die Besucher beiderlei Geschlechts möglichst einhalten sollten. Diese Regeln, in einer Neufassung die ab 22.02.2016 Gültigkeit hat, sind in einer „Besucherordnung“ festgehalten, die Frau, Mann, auch Kind auf der Heimseite der „Schloß Laxenburg Betriebsgesellschaft“ nachlesen kann.
 
Interessant finde ich den Punkt 2 in den Schlußbestimmungen. Dort steht geschrieben:
 
Im Übrigen gelten alle Gesetzesmaterien, die im Schlosspark Laxenburg anzuwenden sind. Dies sind insbesondere das Denkmalschutzgesetz, das Naturschutzgesetz, das NÖ Landesjagdgesetz, das NÖ Fischereigesetz, das Forstgesetz sowie das Wasserrechtsgesetz.“.
 
Vielleicht wäre es daher sinnvoll sich vor einen Besuch des Schloßparks in Laxenburg mit den entsprechenden Gesetzestexten vertraut zu machen, oder besser noch zuvor in Jurisprudenz zu promovieren.
 
Was ich in der ‚Besucherordnung‘ allerdings nicht gefunden, oder aber überlesen habe, ist ein Passus, der es verbietet Waffen aller Art in den Schloßpark zu transportieren und diese fallweise auch in Gebrauch zu nehmen. Das will ich, frei nach Bronner & Qualtinger, von mir aus einmal nachtragen:
 
„Die p.t. Gäste werden höflichst gebeten, den Schloßpark ohne Messer zu betreten…“
 
Die meisten der Punkte und Bestimmungen der „Besucherordnung“ sind durchaus sinnvoll und sollten beherzigt werden. Bei anderen ‚Verboten‘ neh‘m ich es nicht so genau. Zum Beispiel wäre es untersagt Eiszulaufen.
 
Im Sommer ist dieses Verbot durchaus sinnvoll und es wird sogar explizit noch einmal an Ort und Stelle darauf hingewiesen:
 



 
Im Winter, so denn der Schloßteich einmal zugefroren ist, wird das Eislaufverbot dann auch strikt eingehalten, wie zu sehen ist:

 







 
 
 
Wenn auch recht unwahrscheinlich, so mag es durchaus sein, ihr trefft während eurer Wanderung auf die „Parkaufsicht“. Der „Aufseher“ (leider kutschiert der zumeist immer noch in einem stinkenden, benzinbetriebenen Vehikel) wird euch aber ganz sicher nicht belästigen. Der kontrolliert in erster Linie ob starker Wind womöglich Schäden an Bäumen angerichtet hat.  
 
Ob das ‚seinerzeit‘ anders war? Wahrscheinlich schon, denn auch zur Zeit der Monarchie gab’s bereits Aufsichtspersonen im Schloßpark: Die sogenannte „Burgwache“. Dafür waren im Jahre 1801 ganze neun Posten vorgesehen, die, an festgelegten Stellen im Schloßpark stationiert, für Ruhe und Ordnung zu sorgen hatten. Ein Dokument im Haus- Hof- und Staatsarchiv gibt sogar Auskunft darüber, wo sich diese Posten befunden haben: 
 
„… Im Blauen Hof, bei der Löwenbrücke, bei der Eremitage, beim Haus der Laune, bei der Grotte, in der chinesischen Partie, im Prater, beim Parapluie und am Ende der Vogelbeerallee.“
 
Die Aufgaben der Burgwache waren zudem streng reglementiert wie man nachlesen kann (HHStA, SHLB, Fasz. I, Nr.: 7/1801, 21, Dezember 1801):
 
„… Im Allgemeinen hat die Wache darauf zu sehen, daß an den Gebäuden, Statuen und anderen Arten nichts angeschrieben oder beschädigt wird, daß die Spaliere, Bäume, Blumen und Pflanzen so wie die Waasen unbeschädigt und unbetreten bleiben, daß die Bänke und Kanapen reinlich erhalten, daß keine Vögel gefangen und weder in den Gartenkanälen und Teichen weder in dem Park Gräben noch Bächen, in den Garten Umgeben, gefischet und überhaupt ein ehrbares und sittliches Betragen beobachtet werde ….“
 
Leute, Freunde, die ihr den Schloßpark Laxenburg besuchen kommt: Ich bin überzeugt ihr werdet nicht nur die neue ‚Besucherordnung‘ einhalten, sondern euch auch strikt an diese alten Regeln halten! Vor allem natürlich an das sittliche Betragen J .
 
Die eindeutige Order an die Burgwache beweist aber eindeutig: der Schloßpark Laxenburg konnte schon zu Zeiten der Monarchie vom „gewöhnlichen Volk“ besucht werden. Das Besuchsrecht war, wie ich das lange angenommen habe, somit durchaus keine Errungenschaft der ersten Republik nach Ende der Monarchie. Der wunderbare Garten des bevorzugten Sommersitzes des kaiserlichen Hofes, der Schloßpark in Laxenburg, er durfte, mit gewissen Einschränkungen, bereits im 18. Jahrhundert vom „gewöhnlichen“ Volk besichtigt werden. Aber nicht nur ‚Laxenburg‘ war für die Öffentlichkeit zugänglich.
 
1766 hatte Kaiser Josef II. den Wiener Prater, danach, 1775, den Augarten, 1777/1778 auch den Belvedere Garten in Wien, sowie 1779 einen Teil von Schönbrunn für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Etwas später, 1783, öffnete er dann auch den Schloßpark Laxenburg für den allgemeinen Zutritt.
 
Der Zustrom von Besuchern, nicht nur aus Wien und der näheren Umgebung, muß entsprechend groß gewesen sein. Die zahlreichen Berichte in Zeitungen, die „Führer“ und „Wanderbeschreibungen“ durch den Schloßpark, die in den folgenden Jahren entstanden sind, hätten sonst wenig Sinn gemacht. Den Autoren dieser Parkführer verdanken wir letztendlich zeitnahe und sehr detaillierte Beschreibungen einzelner, heute längst verschwundener Bauten und Staffagen, die überwiegend in der Zeit Kaiser Franz II./I. entstanden sind.
 
Dr. Gertude Koszteczky schreibt in ihrer Dissertation Die Geschichte der Wiener Grünflächen im Zusammenhang mit dem sozialen Wandel der BenüzerInnen:
 
„1799 muss auch der kaiserliche Schlosspark von Laxenburg ein beliebtes Ausflugsziel gewesen sein, denn man legte ein Verzeichnis der mit einer Genehmigung ausgestatteten Besucher an und betraute einen Fremdenführer mit Führungen durch den Park.“
 
Nun aber denke ich: Genug der Rechte und Pflichten. Schreitet zur Tat und kommt ‚meinen‘ Park, den Schloßpark in Laxenburg besuchen.
 
Viel Spaß (und gutes Wetter) wünsch ich euch dabei …
 
 

1 Kommentar:

  1. Das Eislaufverbot wurde meines Wissens aus Haftungsgründen angebracht, nachdem ein im Eis eingebrochener Parkbesucher geklagt hatte.

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